Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Der Bundessicherheitsrat [BSR] ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung. Zu seinen Kernaufgaben gehört u.a. die Genehmigung von Waffenexporten mit besonderer Bedeutung. Seine in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Beratungen sind geheim. Den Vorsitzdes Bundessicherheitsrates hat der/die Bundeskanzler/in.
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Zerstörung, Verwundung und Tod durch Waffen,
für deren Handel Deutschland verantwortlich ist,
dürfen nicht zum Alltag gehören!
Die Bilder:
Hintergrundbild: Dresden Februar 1945 (Quelle: Bundesarchiv)