Mail an Bundeskanzler/in - Waffen? Nein danke!

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Grundgesetz
Artikel 26
Absatz 2
Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Der Bundessicherheitsrat [BSR] ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung. Zu seinen Kernaufgaben gehört u.a. die Genehmigung von Waffenexporten mit besonderer Bedeutung. Seine in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Beratungen sind geheim. Den Vorsitz des Bundessicherheitsrates hat der/die Bundeskanzler/in.
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Zerstörung, Verwundung und Tod durch Waffen,
für deren Handel Deutschland verantwortlich ist,
dürfen nicht zum Alltag gehören!



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Die Bilder:

Hintergrundbild: Dresden Februar 1945 (Quelle: Bundesarchiv)
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(c) 2016.02 Waffen? Nein danke!
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